Kann ich auch mit einer General-/Vorsorgevollmacht über ein Konto verfügen?

Ja, auch mit einer General-/Vorsorgevollmacht kann über Konten verfügt werden.

Du musst jedoch aus Sicherheitsgründen bei jedem Auftrag die Gültigkeit der Vollmacht erneut nachweisen. Dafür benötigen wir zusätzlich zum gewünschten schriftlichen Auftrag die Generalvollmacht/Vorsorgevollmacht im Original oder als notariell beglaubigte Kopie (nicht älter als 14 Tage).

Unser Tipp

  • Soll regelmäßig über ein Konto verfügt werden, dann empfehlen wir eine allgemeine Vollmacht. Diese kann der*die Kontoinhaber*in im Banking unter Service > Persönliche Daten > Vollmachten erteilen.
  • Hilfreiche Informationen zum Thema Vollmacht findest du auch in unserer Rubrik Finanzwissen.
Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten FAQ für Privatkund*innen.