Wann und wie kann ich das Mietkautionskonto auflösen?

Vermieter*innen müssen eine Mietkaution erst dann freigeben, wenn alle Ansprüche aus dem Mietvertrag erfüllt sind. Danach erhältst du die „Ausfertigung für den Vermieter" der Verpfändungsurkunde zurück.

Diese sendest du zusammen mit einem formlosen Auftrag, wohin das Geld überwiesen werden soll an uns: Deutsche Kreditbank AG, Bereich Privatkunden, Postfach 11 02 68, 10832 Berlin

Sobald wir die Unterlagen haben, überweisen wir das Guthaben auf dein Konto.

Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten FAQ für Privatkund*innen.