Warum muss ich meine Kenntnisse und Anlageerfahrungen (WpHG-Bogen) angeben?

Gemäß § 63 WpHG sind wir verpflichtet zu prüfen, ob ein von dir ausgewähltes Wertpapier für dich eine angemessene Anlage darstellt. Grundlage hierfür sind deine Angaben im so genannten WpHG-Bogen.

Dort gibst du deine Kenntnisse über Finanzinstrumente sowie deine Erfahrungen mit Wertpapiergeschäften für die nachfolgenden Produktgruppen an.

A: Anleihen inländischer öffentlicher Schuldner, Geldmarktfonds
B: in Euro notierte Anleihen von Schuldnern der Eurozone, offene Immobilienfonds
C: in Euro notierte Anleihen von Schuldnern außerhalb der Eurozone, Rentenfonds
D: in Fremdwährung notierte Anleihen, Mischfonds, Dachfonds
E: Aktien, Aktienfonds, Genussscheine
F: strukturierte Produkte, Optionsscheine, sonstige Hebelprodukte

So kannst du deine WpHG-Angaben anpassen

Wichtig: Bitte beachte, dass diese Prüfung keine Aussage darstellt, ob das ausgewählte Wertpapier für dich geeignet ist. Insbesondere handelt es sich dabei nicht um eine Beratung.

Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten FAQ für Privatkund*innen.