Steuerausländer*innen können sein:
Als Steuerausländer*in unterliegst du mit wenigen Ausnahmen nicht den Regelungen zum Kapitalertragsteuerabzug. Bei Dividenden inländischer Kapitalgesellschaften wird immer Kapitalertragsteuer einbehalten.
Wenn du Steuerausländer*in bist, teile uns dies bitte über die Erklärung für Zwecke der Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug mit. Sende uns diese unterschrieben
Sobald uns diese vorliegt, nehmen wir keinen Steuerabzug mehr vor. Eine rückwirkende Berücksichtigung ist nicht möglich.