Welche Konten können im Vermieterpaket eröffnet werden und welche Funktionen haben sie?

Diese Konten kannst du für die Verwaltung deiner Mietobjekte anlegen:

Konto für Mieten: rechtssichere Verwaltung von Mieten

  • Kontonutzung: Zahlungsverkehr im Banking möglich, keine Ausstellung von Debit- oder Kreditkarten
  • Bei Bedarf: Lastschriften für den Mieteneinzug anlegen und verwalten

Konto für Mietkautionen: einfache und professionelle Kautionsverwaltung

  • Kontonutzung: Keine Ausstellung von Debit- oder Kreditkarten, Abbuchungen mittels Lastschrift nicht möglich
  • treuhänderische und rechtssichere Hinterlegung von Kautionen auf Mietkautionskonten
  • mietergenaue Verwaltung und Abrechnung der hinterlegten Mietkautionskonten
  • jährliche Steuerbescheinigung für die Mietkautionskonten
  • Bereitstellung von Umsatzübersichten und Einzelabrechnungen je Mieter*in
  • unterjährige Abrechnung der Kautionen und Teilauszahlungen

Konto für Instandhaltungsrücklagen: getrennte Anlage der Instandhaltungsrücklagen

  • Kontonutzung: Zahlungsverkehr über das Banking möglich, keine Ausstellung von Debit- oder Kreditkarten, Abbuchung mittels Lastschrift nicht möglich

Weitere Infos

  • Einen Freistellungsauftrag kannst du für die Konten für Mieten und für Instandhaltungsrücklagen stellen.
  • Das Guthaben auf sowie die Zinsen für Mietkautionen stehen dem*der Mieter*in zu. Daher kann hierfür kein Freistellungsauftrag gestellt werden.
Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten FAQ für Privatkund*innen.