Wie hinterlege ich einen Freistellungsauftrag?

Durch einen Freistellungsauftrag kannst du verhindern, dass ein Steuerabzug erfolgt. Liegt uns kein Freistellungsauftrag vor, ziehen wir automatisch 25% Abgeltungsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer von deinen Kapitalerträgen ab.

Dafür gelten ab 2023 folgenden Freibeträge

  • für Alleinstehende / Singles: 1.000 Euro (bisher 801 Euro)
  • für Verheiratete: 2.000 Euro (bisher 1.602 Euro)

Freistellungsauftrag neu einrichten

  • melde dich im Web-Banking an
  • gehe auf „Profileinstellungen > steuerliche Angaben > Freistellungsaufträge" 
  • du wirst ins bisherige Banking geleitet (in einem neuen Tab)
  • klicke dort auf „Freistellungsdaten ändern"
  • wähle, ob du einen Einzel- oder gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag stellen möchtest
  • erfasse deine TIN (steuerliche Identifikationsnummer) 
  • erfasse Betrag und Gültigkeitsjahr
  • bestätige mit einer TAN

Den Tab kannst du im Anschluss schließen.

Freistellungsauftrag ändern oder löschen

  • melde dich im Web-Banking an
  • gehe auf „Profileinstellungen > steuerliche Angaben > Freistellungsaufträge" 
  • du wirst ins bisherige Banking geleitet (in einem neuen Tab)
  • wähle den bestehenden Freistellungsauftrag zur Änderung/Löschung 
  • erfasse deine Änderungen
  • bestätige mit einer TAN

Den Tab kannst du im Anschluss schließen.

Besonderheiten beim Löschen eines Freistellungsauftrags

  • Hast du den Freistellungsauftrag im laufenden Jahr noch nicht in Anspruch genommen, kannst du ihn direkt löschen.
  • Hast du den Freistellungsauftrag im laufenden Jahr schon in Anspruch genommen, reduziere ihn auf den bereits in Anspruch genommenen Betrag und befriste ihn gleichzeitig auf den 31.12. des laufenden Kalenderjahres.

Gut zu wissen

  • Die Freibeträge sind für 2023 erhöht worden. Hast du bereits einen Freistellungsauftrag bei uns, haben wir diesen – wie gesetzlich vorgeschrieben – automatisch um den prozentualen Betrag erhöht.
  • Der Freistellungsauftrag gilt für alle bestehenden und zukünftigen Konten und Depots bei uns (inkl. der in Kooperation ausgegebenen Kreditkarten).
  • Verheiratete können auch Einzelaufträge wie Alleinstehende stellen. Dann sind Erträge aus Gemeinschaftskonten steuerpflichtig.
  • Verheiratete können im Jahr der Eheschließung erstmals einen Freistellungsauftrag für Verheiratete stellen. 
  • In der DKB-App kannst du Freistellungsaufträge noch nicht bearbeiten.
  • Alternativ kannst du auch direkt in den Prozess im bisherigen Banking springen: Service > Persönliche Daten 
Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten FAQ für Privatkund*innen.

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