Wie kann ich einen Freistellungsauftrag erteilen, ändern oder löschen?

Durch einen Freistellungsauftrag kannst du verhindern, dass ein Steuerabzug erfolgt. Liegt uns kein Freistellungsauftrag vor, ziehen wir automatisch 25% Abgeltungsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer von deinen Kapitalerträgen ab.

Dafür gelten ab 2023 folgenden Freibeträge

  • für Alleinstehende / Singles: 1.000 Euro (bisher 801 Euro)
  • für Verheiratete: 2.000 Euro (bisher 1.602 Euro)

Gut zu wissen

  • Die Freibeträge sind für 2023 erhöht worden. Hast du bereits einen Freistellungsauftrag bei uns, erhöhen wir diesen – wie gesetzlich vorgeschrieben – automatisch um den prozentualen Betrag.
  • Der Freistellungsauftrag gilt für alle bestehenden und zukünftigen Konten und Depots bei uns (inkl. der in Kooperation ausgegebenen Kreditkarten).
  • Verheiratete können auch Einzelaufträge wie Alleinstehende stellen. Dann sind Erträge aus Gemeinschaftskonten steuerpflichtig.
  • Verheiratete können im Jahr der Eheschließung erstmals einen Freistellungsauftrag für Verheiratete stellen. 

So geht die Neuanlage

So geht die Änderung/Löschung

  • gehe in deinem Banking auf Service > Persönliche Daten 
  • wähle den bestehenden Freistellungsauftrag zur Änderung/Löschung 
  • erfasse deine Änderungen
  • bestätige mit einer TAN

Besonderheiten beim Löschen eines Freistellungsauftrags

  • Hast du den Freistellungsauftrag im laufenden Jahr noch nicht in Anspruch genommen, kannst du ihn direkt löschen.
  • Hast du den Freistellungsauftrag im laufenden Jahr schon in Anspruch genommen, reduziere ihn auf den bereits in Anspruch genommenen Betrag und befriste ihn gleichzeitig auf den 31.12. des laufenden Kalenderjahres.
Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten FAQ für Privatkund*innen.