Die Auszahlung des Sparguthabens ist unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist durch Auflösung des gesamten Sparplans möglich.
Bei einer Kündigung des Sparplans ohne Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist fallen Vorschusszinsen gemäß unserem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis - Sparprodukte an, sofern das Sparguthaben einen Betrag von 2.000 Euro übersteigt. Es kann immer nur über das gesamte Sparguthaben verfügt werden. Teilverfügungen sind nicht möglich. Das Sparguthaben wird auf das bei Abschluss des Sparplans vereinbarte Verrechnungskonto ausgezahlt.