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Fördermittel für Nachhaltigkeit

Investitionsprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LRB)

Neue Antragsrunde für das Investitionsprogramm der Landwirtschaft! Reichen Sie Ihre Interessensbekundung bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank vom 16. Januar bis zum 26. Januar 2023 ein und schließen Sie anschließend das Förderdarlehen bei der DKB ab.

Das Investitionsprogramm im Überblick

Die sogenannte "Bauernmilliarde" ist eines der größten Modernisierungsprogramme für die Landwirtschaft in der Geschichte der Bundesrepublik. Gezielt werden moderne Technologien und bauliche Maßnahmen für mehr Klima-, Natur- und Umweltschutz in der Landwirtschaft gefördert.

Die vom Bund zur Verfügung gestellten Fördermittel über ca. 800 Mio. Euro werden gleichmäßig und in verschiedenen Vergaberunden über 4 Jahre bis 2024 verteilt. Fördermittel können für die Anschaffung von Maschinen der Außenwirtschaft, Separationsanlagen sowie Anlagen und Bauten zur Lagerung von Wirtschaftsdünger beantragt werden.

Die Landwirtschaftliche Rentenbank eröffnet nun die dritte Antragsrunde für das Investitionsprogramm der Landwirtschaft. Um Sie möglichst gut auf die Teilnahme am Förderprogramm vorzubereiten, haben wir für Sie die Rahmenbedingungen des Förderprogramms und den Antragsprozess zusammengefasst. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass es sich auszahlt, gut vorbereitet zu sein, um einen entsprechenden Zuschlag zu erhalten.

Wie ist die Förderung ausgestaltet?

Die Förderung besteht aus 2 Komponenten, einem Zuschuss (bis zu 40% der Investitionskosten) und einem Förderdarlehen (mind. 60% der Investitionskosten) der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Um die Förderung zu erhalten, benötigen Sie eine Hausbank, da die Landwirtschaftliche Rentenbank keine Darlehen direkt an landwirtschaftliche Unternehmen vergibt, sondern diese als sogenannte Durchleitdarlehen über eine Hausbank zur Verfügung stellt.

Für die Gewährung des Förderdarlehens aus dem Investitionsprogramm muss durch Ihre Hausbank die Bonität geprüft werden. Die Auszahlung des Zuschusses ohne Förderdarlehen ist nicht möglich.

Wichtig für Sie:

  • Mit dem Start der neuen Antragsrunde zum Investitionsprogramm verlieren alle Interessenbekundungen aus der vorherigen ihre Gültigkeit. Alle an einer Förderung interessierten Unternehmen müssen ihr Interesse neu bekunden.

  • Zu welchem Zeitpunkt Sie während der Antragsrunde (16. - 26. Januar 2023) Ihre Interessenbekundung einreichen, spielt keine Rolle. Ein Zufallsverfahren entscheidet über die Reihenfolge der Einladungen zur Antragstellung.

  • Es ist sicherzustellen, dass die Informationen auf allen relevanten Unterlagen einheitlich sind. Firmenname und Adresse auf Angeboten oder Rechnungen müssen mit den Angaben im Zuschuss- und Darlehensantrag übereinstimmen.

  • Erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides durch die Landwirtschaftliche Rentenbank dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen (verbindliche Bestellung oder Beauftragung der Maßnahme).

Darlehen aus dem Investitionsprogramm mit der DKB

Als #geldverbesserer unterstützen wir Sie als Bestands- und Neukunde gern mit unserem Fachwissen rund um Landwirtschaft und Finanzierung bei der Beantragung des Zuschusses und des Förderdarlehens. Neben den Investitionen in Technik helfen wir Ihnen auch bei baulichen Maßnahmen.

Bei uns können alle landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe das Förderdarlehen aus dem Investitionsprogramm beantragen, die die Interessenbekundung bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank eingereicht und eine Einladung zur Antragstellung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank erhalten haben. Eine Unterstützung von Nebenerwerbslandwirt*innen ist durch die DKB nicht möglich.

Wie bei anderen Darlehen auch führen wir als Ihre Hausbank eine Kreditwürdigkeitsprüfung anhand einiger Unterlagen durch (z.B. Jahresabschluss und BWA). Da die Kreditprüfung etwas Zeit beansprucht, empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit der*dem DKB-Kundenbetreuer*in. Alternativ können Sie auch online anfragen.

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In wenigen Schritten zu Ihrer Förderung

  • Prüfen Sie auf der Website der Landwirtschaftlichen Rentenbank, ob Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist.

  • Entscheiden Sie sich für eine Maßnahme, die in der Positivliste des Programms enthalten ist. Wichtig: Eine verbindliche Bestellung oder der Kauf darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen.

  • Registrieren Sie Ihr Unternehmen im Förderportal der Landwirtschaftlichen Rentenbank und melden sich dort vom 16. Januar bis zum 26. Januar 2023 für das Interessenbekundungsverfahren an.

  • Sollten Sie eine Einladung zur Antragstellung im Förderportal der Landwirtschaftlichen Rentenbank erhalten haben, können Sie den Antrag für den Zuschuss direkt dort online erfassen. Bitte beachten sie die Fristen für die Einreichung: (Kategorie „Anlagen und Bauten zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern“: 120 Tage, übrige Kategorien: 30 Tage)

  • Nachdem Sie die Antragsunterlagen über das Förderportal der Rentenbank erhalten haben, können Sie über uns den Refinanzierungsantrag stellen. Damit wir diesen bearbeiten und die damit verbundene Kreditprüfung durchführen können, benötigen wir verschiedene Unterlagen. Diese werden wir von Ihnen betriebsindividuell anfordern.

  • Nach positiver Kreditprüfung durch uns leiten wir den Refinanzierungsantrag an die Landwirtschaftliche Rentenbank weiter. Das muss innerhalb von 2 Monaten nach Erstellung des Zuschussantrages erfolgen.

  • Anschließend erfolgt die Prüfung der Unterlagen zum Refinanzierungs- und Zuschussantrag durch die Landwirtschaftliche Rentenbank.

  • Nach erfolgreicher Prüfung und Zusage durch die Landwirtschaftliche Rentenbank erhalten Sie den Zuwendungsbescheid und wir schließen mit Ihnen den Förderdarlehensvertrag ab. Wichtig: Erst jetzt können Sie Ihr Vorhaben beginnen!

  • Die Auszahlung des Förderdarlehens erfolgt über uns - den Zuschuss rufen Sie direkt bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank ab.

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Tel. 030 120 30 4433

E-Mail: agrar@dkb.de

Von Montag bis Freitag, jeweils von 8 - 17 Uhr.

Gerald Hein